Unternehmer-Wettbewerb: Originelle und familienfreundliche Maßnahmen

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Der Kinderwagen zur Geburt des Kindes für Mitarbeitende, das E-Bike für die Beschäftigten und Partner für den Weg zur Arbeit und privat oder der Besuch des Kaffeemanns zum Wochenstart.

Arbeitgeber in Schleswig-Flensburg lassen sich einiges einfallen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu motivieren. Aber welches Unternehmen hat die originellsten, kuriosesten sowie effektivsten Ideen? Das will das Bündnis für Familie in Schleswig-Flensburg mit dem Wettbewerb „Originelle und familienfreundliche Ideen für die Mitarbeiterbindung gesucht“ herausfinden. Unter der Schirmherrschaft der Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, werden besonders familienfreundliche Maßnahmen ausgezeichnet.

Istanbul Konvention (IK)

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Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Das Übereinkommen wurde 2011 in Istanbul beschlossen und ist im Feb. 2018 in Deutschland in Kraft getreten - rechtlich bindend für Bund, Länder, Kommunen, Gesetzgeber, Gericht und Behörden.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Sie ist verpflichtend gültig für Frauen und Mädchen, ebenso wie für intergeschlechtliche Personen.