Istanbul Konvention (IK)

 Gewalt gegen Frauen   von

Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Das Übereinkommen wurde 2011 in Istanbul beschlossen und ist im Feb. 2018 in Deutschland in Kraft getreten - rechtlich bindend für Bund, Länder, Kommunen, Gesetzgeber, Gericht und Behörden.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Sie ist verpflichtend gültig für Frauen und Mädchen, ebenso wie für intergeschlechtliche Personen.

Aus der Präambel der Istanbul Konvention

„…Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben…“

Zweck dieses Übereinkommens ist es,

  1. Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen
  2. einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern

In der Istanbul Konvention

  • wird Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Form von Diskriminierung verstanden
  • versteht man unter Gewalt gegen Frauen alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden führen können einschl. der Androhung solcher Handlungen
  • werden Maßnahmen gegen häusliche Gewalt bereitgestellt

Zurück