Oberverwaltungsgericht bestätigt hälftige Entsendung von Männern und Frauen in Aufsichtsräten

 Frauen in die Politik   von

Kiel, 07.12. 2017 I Am 06.12.2017 hat das Oberverwaltungsgericht in Schles-wig im Berufungsverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 20.12.16 für die paritätische Entsendung des Aufsichtsrates der Tou-rismus- und Stadtmarketing GmbH in Husum in allen Punkten bestätigt.

Das Landesgleichstellungsgesetz (§ 15) sieht vor, dass 50 Prozent aller Sitze in den Gremien mit Frauen besetzt werden sollen.

Das Gericht hatte einen Fall im Berufungsverfahren zu verhandeln, in dem der Rat der nordfriesischen Stadt Husum zu wenige Frauen in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing GmbH (TSMH) entsandt hatte. Bei fünf zu entsendenden Personen war lediglich eine Frau dabei. Bürgermeister Uwe Schmitz lehnte die Neubesetzung ab, weil sie gegen geltendes Recht verstieß - und Bürgervorsteher Peter Empen zog stellvertretend für das Stadtver-ordnetenkollegium vor Gericht. Das Gericht hat nunmehr das Urteil des Ver-waltungsgerichtes bestätigt und keine weitere Revision zugelassen. ...

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