Verheiratet ... und weniger Netto?

 Frauen & Geld   von

Das Faktorverfahren als Alternative zu den gängigen Steuerklassenkombinationen

Verheiratet ... und weniger Netto? Das Faktorverfahren als Alternative zu den gängigen Steuerklassenkombinationen

Wer sich entscheidet zu heiraten, tut dies aus vielerlei Gründen – auch finanzielle Gründe können eine Rolle spielen. In jedem Fall steht mit der Eheschließung die Wahl einer neuen Steuerklasse an.

Welche Steuerklasse auch gewählt wird, die Höhe der tatsächlichen Jahressteuerschuld verändert sich insgesamt nicht. Die Auswahl der Steuerklassenkombination hat aber einen Effekt darauf, wer von Ihnen beiden wieviel vorab als monatliche Steuerlast entrichten muss.

Steuerklassen IV/IV

Diese Kombination wird als gesetzlicher Regelfall angewendet, wenn kein anderes Verfahren beantragt wird. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn beide Personen ein ähnlich hohes Einkommen haben. Die Eheleute bzw. Verpartnerte einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden steuerlich wie Ledige behandelt. Das hat den Nachteil, dass sie bei unterschiedlich hohen Einkommen regelmäßig zu viele Steuern zahlen. Dies wird erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung rückwirkend und auf Antrag berichtigt.

III/V

Verdient einer der beiden Eheleute bzw. Verpartnerte erheblich weniger, wählt häufig die geringer verdienende Person (bei Eheleuten ist dies in 90% der Fälle die Frau) die Steuerklasse V und die besser verdie- nende Person die Steuerklasse III. In dieser Kombina- tion ist die Steuerlast ungleich verteilt, weil die Steuerklasse V erheblich höher und die Klasse III niedriger besteuert wird. Abgesehen davon, dass Frauen somit in der Mehrheit monatlich deutlich weniger Netto haben, birgt die Steuerklasse noch weitere Nachteile:

  • Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit erscheint weniger lohnenswert und stattdessen werden geringfügige Beschaätigungen (Minijobs) bevorzugt.

  • Weniger Netto bedeutet auch weniger Geld bei vielen Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschafts- und Elterngeld etc.

  • Häufg kommt es am Jahresende zu Steuernachzahlungen.

IV/IV mit Faktor

Das Faktorverfahren bezieht das eheliche Splittingverfahren von Anfang an mit ein. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können auf Antrag beim Finanzamt die Steuerklassen IV/IV mit einem zusätzlichen Faktor wählen. Das Finanzamt berechnet den Faktor für die steuermindernde Wirkung des Splittings und verteilt somit den monatlichen Lohnsteuerabzug nach ihren tatsachlichen Einkommensanteilen. Die Steuerentlastungen wie Grundfreibetrag und ggf. Kinderfreibeträgekommen beiden zu gleichen Teilen zugute. Die Vorteile sind, dass für viele Frauen das Faktorverfahren – im Vergleich zur Steuerklasse V – mehr Netto bringt. Ebenfalls sorgt es für eine „gerechtere“ Besteuerung der Arbeitsleistung von Eheleuten bzw. Lebenspartnerschaften ganz im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft.

So funktioniert das Faktorverfahren:

Die Eheleute bzw. Lebenspartner/innen beantragen gemeinsam beim Finanzamt, dass das Faktorverfahren angewendet werden soll (z.B. per Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspart- nern“). Das Faktorverfahren wird jedes Jahr im Voraus für das folgende Jahr beantragt.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Höhe des voraussichtlichen Jahres-Bruttogehaltes
  • Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Das Finanzamt errechnet den Faktor und vermerkt diesen elektronisch bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher: Eintrag in die Lohnsteuerkarte).

Der Faktor wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den bzw. die Arbeitgeber/in berücksichtigt.

Die Summe des jährlichen Lohnsteuerabzuges eines Paares entspricht recht genau der voraussichtlichen Jahressteuer im Splittingverfahren. Höhere Nachzah- lungen und z.T. auch hohe Vorauszahlungen können vermieden werden.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seinen Internetseiten eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit (siehe unter www.bmf-steuerrechner.de)

Die Frau in diesem Beispiel erzielt ein Bruttoeinkommen in Höhe von 1.500 €, der Mann in Höhee von 3.500 €.

Die Grafk bezieht sich auf die monatliche Steuerlast der Frau, des Mannes und die Gesamtsteuerlast des Ehepaares bei den einzelnen Steuerkombinationen, sowie das Brutto- und Nettoeinkommen der Frau.

Beispiel Faktorverfahren

Anhand der Grafik wird deutlich, dass die tatsächliche monatliche Steuerlast beim Faktorverfahren gerechter auf die Eheleute verteilt wird. Die Ehefrau trägt aufgrund ihres geringen Einkommens auch die geringere Steuerlast und erhält das höchstmögliche Nettoeinkommen.

Deshalb sollte gründlich überlegt werden, welche Steuerklassenkombination für Sie und Ihre Partnerschaft am geeignetsten ist und zu einer „gerechteren“ Besteuerung des monatlichen Einkommens führt, zumal die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss auf die Höhe der vom Finanzamt festgestellten Jahressteuerschuld hat.

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