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 Frauen in die Politik   von

Kiel, 07.12. 2017 I Am 06.12.2017 hat das Oberverwaltungsgericht in Schles-wig im Berufungsverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 20.12.16 für die paritätische Entsendung des Aufsichtsrates der Tou-rismus- und Stadtmarketing GmbH in Husum in allen Punkten bestätigt.

Das Landesgleichstellungsgesetz (§ 15) sieht vor, dass 50 Prozent aller Sitze in den Gremien mit Frauen besetzt werden sollen.

 Frauen in die Politik   von

der kommunalen Frauen - und Gleichstellungsbeauftragten anlässlich der 24. Bundeskonferenz im Mai 2017

„Take 5“ für eine lebenswerte Kommune

Städte, Gemeinden und Landkreise müssen sich für die Menschen, deren Alltag sie mitgestalten, zukunftsfest aufstellen. Zu den großen Herausforderungen, die zu meistern sind, gehören die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Globalisierung mit ihren unterschiedlichen Folgen für die Lebenswirklichkeit von Frauen*, Männern* und Familien. Hierzu zählen auch die zunehmenden neo-konservativen und rechtspopulistischen Strömungen, die Integration und Vielfalt der Gesellschaft und den Wert von Gleichberechtigung und Emanzipation in Frage stellen. Dies erfordert von den Kommunen klare Positionen und aktive Steuerung. Kommunen brauchen den gemeinsamen Einsatz für ein gleichberechtigtes und freiheitliches Miteinander, das unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen und damit unserer Gesellschaft eine lebenswerte Zukunft sichert.

Die Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) stellt fest, dass eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik und ihre tatsächliche Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen dafür unverzichtbar sind.