Wir kommen in unterschiedlichen professionellen Zusammenhängen in Kontakt mit von Partnergewalt betroffenen Eltern und Kindern. Eltern bei der Beendigung von Partnergewalt zu unterstützen, stellt hohe Anforderungen an die Qualität fachlichen und institutionellen Handelns.
Im Hinblick auf die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts nach einer Trennung muss davon ausgegangen werden, dass die häusliche Gewalt und damit die Gefährdung des Kindeswohls nicht in jedem Fall mit der vollzogenen Trennung beendet ist.